Messebesucher haftet für Sturz vom Balance Board selbst
Kategorie: Steuern und Recht | 15. Juli 2026
Das LG München I hat die Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen eines Sturzes von einem Balance Board auf einer Sportmesse rechtskräftig abgewiesen (Az. 32 O 10198/25).
Quelle: www.datev.de

