Minischweine im allgemeinen Wohngebiet unzulässig

Kategorie: Steuern und Recht | 12. September 2024

Die Haltung von zwei Minischweinen im Garten eines in einem allgemeinen Wohngebiet gelegenen Wohnanwesens ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Dies entschied das VG Neustadt (Az. 5 K 427/24.NW).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Abbau von Bürokratie in der Ehren­amts- . . . ...

Die CDU/CSU-Fraktion fordert eine Bürokratiebremse für das Ehrenamt. Der Antrag . . . ... [weiterlesen]

Sachbeschädigung: Schmerzensgeld bei Anpassungsstörung . . .

Eine durch vorsätzliche Sachbeschädigungen ausgelöste Anpassungsstörung rechtfertigt Schmerzensgeld. So entschied . . . ... [weiterlesen]

Archiv