Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler seit 1. Januar in Kraft
Kategorie: Steuern und Recht | 16. Januar 2026
Die Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden ist lt. FinMin Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Grenzpendler können damit bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Behandlung ändert.
Quelle: www.datev.de

