Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen ist zu untersagen
Kategorie: Steuern und Recht | 29. Mai 2024
Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen ist zu untersagen. Dies hat das OLG Düsseldorf in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen der adidas AG und der Nike Retail B.V. entschieden (Az. I-20 U 120/23).
Quelle: www.datev.de