„Officer (…)“ vorerst nicht mehr auf TikTok und YouTube
Kategorie: Steuern und Recht | 3. Februar 2023
Ein Polizist darf nach einer Eilentscheidung des VG Berlin vorerst nicht mehr unter dem Namen „Officer (…)“ auf verschiedenen sozialen Plattformen auftreten (Az. 36 L 388/22).
Quelle: www.datev.de