OLG Köln bestätigt Verbot von „Kopie“ der ARD Mediathek durch privaten Streaming-Anbieter

Kategorie: Steuern und Recht | 27. Februar 2026

Ein privater Streaming-Anbieter darf die ARD Mediathek nicht ohne Erlaubnis kopieren, auch nicht per Verlinkung. Das hat das OLG Köln entschieden und bestätigte damit ein Verbot des Landgerichts und verschärfte es noch (Az. 6 U 75/25).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Kapitalmangel treibt Startups ins Ausland . . .

Fehlendes Kapital könnte viele Startups aus Deutschland vertreiben. Das u. . . . ... [weiterlesen]

Exporte im Januar 2026: -2,3 % . . . ...

Im Januar 2026 sind die deutschen Exporte gegenüber Dezember 2025 . . . ... [weiterlesen]

Archiv