Ortsübliche Bezahlung für Pflegekräfte im Rahmen des „Persönlichen Budgets“

Kategorie: Steuern und Recht | 2. Dezember 2025

Wenn Menschen mit Behinderung ihren Assistenzkräften einen ortsüblichen Lohn zahlen, muss dieser grundsätzlich auch bei der Bemessung ihrer Leistungen im Rahmen des sog. Persönlichen Budgets berücksichtigt werden. Das hat das LSG Sachsen-Anhalt in einem Eilverfahren betont (Az. L 8 SO 16/25 B ER).

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Quelle: www.datev.de

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