Postnachfolgeunternehmen zahlen für Dienstzeiten vor 1995
Kategorie: Recht | 23. Juli 2020
Das VG Köln hat die Klage der Deutschen Post AG, der Deutschen Bank AG und der Deutschen Telekom AG gegen die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost abgewiesen (Az. 4 K 1984/19).
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Quelle: www.datev.de