Postnachfolgeunternehmen zahlen für Dienstzeiten vor 1995

Kategorie: Recht | 23. Juli 2020

Das VG Köln hat die Klage der Deutschen Post AG, der Deutschen Bank AG und der Deutschen Telekom AG gegen die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost abgewiesen (Az. 4 K 1984/19).

Weitere Informationen: Postnachfolgeunternehmen zahlen für Dienstzeiten vor 1995

Quelle: www.datev.de

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