Posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters ist Berufskrankheit
Kategorie: Steuern und Recht | 13. Januar 2026
Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters, der in seinem Berufsleben wiederholt schwerwiegenden Ereignissen ausgesetzt gewesen ist, ist wie eine Berufskrankheit anzuerkennen. Dies hat das LSG Baden-Württemberg entschieden (Az. L 8 U 3211/23 ZVW).
Quelle: www.datev.de

