Presseauskünfte unter Namensnennung bei Strafverfahren gegen Rechtsanwalt unzulässig

Kategorie: Recht | 7. August 2017

Laut VGH Mannheim muss die in der Berichterstattung über den Verdacht einer Straftat liegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts im angemessenen Verhältnis zur Schwere des Fehlverhaltens und seiner sonstigen Bedeutung für die Öffentlichkeit stehen. Eine Veröffentlichung mit namentlicher Identifizierung des Beschuldigten sei im Ermittlungsstadium nur ausnahmsweise und bei dem Vorwurf des Erwerbs von Kokain im Verhältnis zum dem Rechtsanwalt drohenden Ansehensverlust nicht zulässig (Az. 1 S 1307/17).

Weitere Informationen: Presseauskünfte unter Namensnennung bei Strafverfahren gegen Rechtsanwalt unzulässig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion . . .

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 . . . ... [weiterlesen]

Exmatrikulation wegen Chat-Austausches während Online-Klausur . . .

Wer sich mit zahlreichen anderen Prüflingen über eine Messenger-Chat-Gruppe während . . . ... [weiterlesen]

Smart-Meter-Rollout: Bundesrat fordert gerechte Kostenteilung . . .

Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Einführung intelligenter . . . ... [weiterlesen]

Archiv