Presseauskünfte unter Namensnennung bei Strafverfahren gegen Rechtsanwalt unzulässig

Kategorie: Recht | 7. August 2017

Laut VGH Mannheim muss die in der Berichterstattung über den Verdacht einer Straftat liegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts im angemessenen Verhältnis zur Schwere des Fehlverhaltens und seiner sonstigen Bedeutung für die Öffentlichkeit stehen. Eine Veröffentlichung mit namentlicher Identifizierung des Beschuldigten sei im Ermittlungsstadium nur ausnahmsweise und bei dem Vorwurf des Erwerbs von Kokain im Verhältnis zum dem Rechtsanwalt drohenden Ansehensverlust nicht zulässig (Az. 1 S 1307/17).

Weitere Informationen: Presseauskünfte unter Namensnennung bei Strafverfahren gegen Rechtsanwalt unzulässig

Quelle: www.datev.de

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