Probeunterricht zur Eignungsfeststellung für das Gymnasium rechtmäßig

Kategorie: Steuern und Recht | 10. April 2025

Der im Land Berlin eingeführte Probeunterricht zur Eignungsfeststellung für das Gymnasium ab dem Schuljahr 2025/2026 bei Schülern, die nach der Förderprognose den erforderlichen Notendurchschnitt verfehlt haben, ist nicht zu beanstanden. Das hat das VG Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden (Az. VG 3 L 77/25 u.a.).

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Quelle: www.datev.de

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