Raufende Hunde: Klage einer verletzten Hundehalterin teilweise erfolgreich
Kategorie: Steuern und Recht | 9. Februar 2026
Das AG München hat eine Hundehalterin nach § 833 BGB unter Berücksichtigung einer Haftungsquote von 2/3 zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt und die Klage im Übrigen wegen eines der Klägerin anzulastenden Mitverursachungsanteils von 1/3 abgewiesen (Az. 223 C 5188/25).
Quelle: www.datev.de

