Rechtliches Gehör: Kranke Anwältin legt AU vor – Gericht darf nicht verhandeln

Kategorie: Steuern und Recht | 15. Mai 2026

Legt eine Prozessvertreterin bzw. ein Prozessvertreter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vor, so reicht dies in der Regel für eine Terminsverlegung aus, so das OVG Mecklenburg-Vorpommern (Az. 4 LZ 349/25 OVG). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.

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Quelle: www.datev.de

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