Schmerzensgeld auch für Verletzungen bei rechtmäßigen Behördenmaßnahmen möglich
Kategorie: Recht | 11. September 2017
Laut BGH umfasst der Anspruch auf Entschädigung für hoheitliche Eingriffe in Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit (sog. Aufopferung) auch einen Schmerzensgeldanspruch (Az. III ZR 71/17).
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Quelle: www.datev.de