Schmerzhafte Blondierung: Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Behandlung
Kategorie: Steuern und Recht | 26. Februar 2024
Im Streit um Schmerzensgeld nach einer Blondierung verurteilte das AG München eine Friseurin zu einer Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro, da das verwendete Blondierungsmittel einen zu hohen Wasserstoffperoxidgehalt aufwies und zu Verbrennungen auf der Kopfhaut der Kundin führte (Az. 159 C 18073/21).
Quelle: www.datev.de