Schöffen haben keinen Anspruch auf Urteilsabschrift

Kategorie: Steuern und Recht | 7. April 2025

Schöffen werden wieder zu Privatpersonen, wenn das Strafverfahren beendet ist und können damit auch nicht die Urteilsbegründung erfahren, so das KG Berlin (Az. 3 Ws 25/24). Hierauf weist die BRAK hin.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel . . . ...

Das BMF gibt das Vordruckmuster USt 1 TL – Mitteilung . . . ... [weiterlesen]

Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel . . . ...

Das BMF gibt das Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung . . . ... [weiterlesen]

Archiv