Schulgeld für Privatschule erhöht nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld II

Kategorie: Steuern und Recht | 13. März 2026

Das BSG hat entschieden, dass Auszubildende an privaten kostenpflichtigen Berufsfachschulen, die neben den Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ergänzend Arbeitslosengeld II erhalten, anfallendes Schulgeld nicht von diesem Einkommen absetzen können (Az. B 4 AS 8/25 R).

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Quelle: www.datev.de

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