Schulpflicht gilt auch gegen den Willen des Schulkindes

Kategorie: Steuern und Recht | 2. Juli 2025

Das VG Bayreuth hat zwei Klagen abgewiesen, mit denen sich Eltern gegen die Verpflichtung gewandt hatten, dafür Sorge zu tragen, dass ihre beiden Kinder die Schule besuchen (Az. B 3 K 24.419, B 3 K 24.420).

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Quelle: www.datev.de

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