Spoofing: Kassiererin handelte nicht grob fahrlässig
Kategorie: Recht | 30. August 2017
Laut LAG Düsseldorf handelt eine Kassiererin nicht grob fahrlässig, wenn sie Spoofing-Anrufe für echt hält, u. a. weil ihr Kassenkontrollsystem sie nicht bei einer Abfrage von sehr vielen Prepaidtelefonkarten warnt (Az. 14 Sa 334/17).
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Quelle: www.datev.de