Spoofing: Kassiererin handelte nicht grob fahrlässig

Kategorie: Recht | 30. August 2017

Laut LAG Düsseldorf handelt eine Kassiererin nicht grob fahrlässig, wenn sie Spoofing-Anrufe für echt hält, u. a. weil ihr Kassenkontrollsystem sie nicht bei einer Abfrage von sehr vielen Prepaidtelefonkarten warnt (Az. 14 Sa 334/17).

Weitere Informationen: Spoofing: Kassiererin handelte nicht grob fahrlässig

Quelle: www.datev.de

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