Stadt Augsburg: Rückforderung gezahlter Zulagen von Leichenfahrer war unzulässig
Kategorie: Steuern und Recht | 20. Mai 2026
Das LAG München entschied, dass die Stadt Augsburg die über Jahre gezahlten Zulagen nicht zurückfordern durfte und der Leichenfahrer hierauf vertraglich Anspruch hatte (Az. 5 SLa 22/25).
Quelle: www.datev.de

