Stückzahlangabe auf Süßigkeitenpackung

Kategorie: Steuern und Recht | 24. November 2021

Auf einer Verpackung, in der mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten enthalten sind, ist neben der Gesamtnettofüllmenge auch die Gesamtzahl der Einzelpackungen anzugeben. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 10695/21).

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Quelle: www.datev.de

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