Täuschende Lehrerin wird zu Recht nicht eingestellt
Kategorie: Steuern und Recht | 18. September 2025
Das Land Nordrhein-Westfalen durfte einer Lehrerin die Verbeamtung versagen, weil sie bei der erforderlichen amtsärztlichen Überprüfung über ihren Gesundheitszustand getäuscht hat. So das VG Gelsenkirchen (Az. 1 K 5204/24).
Quelle: www.datev.de

