Telekom Deutschland GmbH kann von Meta-Tochterunternehmen Entgelt für Telekom-Leistungen verlangen

Kategorie: Steuern und Recht | 10. Februar 2026

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Deutsche Telekom zu Recht von der Edge Network Services Ltd. („Edge Network“), einem Meta-Tochterunternehmen, mehr als 30 Mio. Euro Vergütung für von ihr erbrachte Leistungen verlangt (Az. VI-6 U 3/24 [Kart]).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Kapitalmangel treibt Startups ins Ausland . . .

Fehlendes Kapital könnte viele Startups aus Deutschland vertreiben. Das u. . . . ... [weiterlesen]

Exporte im Januar 2026: -2,3 % . . . ...

Im Januar 2026 sind die deutschen Exporte gegenüber Dezember 2025 . . . ... [weiterlesen]

Archiv