Thomas-Cook-Pleite: Wichtige Informationen für geschädigte Pauschalreisende
Kategorie: Recht | 20. Januar 2020
Die Bundesregierung hat in Folge der Thomas-Cook-Pleite ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage entschieden, Zahlungsausfälle zu Lasten von Pauschalreisenden aufgrund der Insolvenzen auszugleichen, soweit keine Erstattung von dritter Seite erfolgt. Das BMJV informiert dazu umfassend.
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Quelle: www.datev.de