Tierschutz gestärkt – schlagender Hundetrainer verliert seinen Hundebestand
Kategorie: Steuern und Recht | 5. Mai 2026
Die tierschutzrechtliche Veräußerungsverfügung des Amtes Mittelholstein gegenüber einem Hundetrainer und seiner Frau ist nach summarischer Prüfung rechtmäßig. Dies hat die für Tierschutzrecht zuständige 7. Kammer des VG Schleswig-Holstein in einem Eilverfahren beschlossen (Az. 7 B 24/26).
Quelle: www.datev.de

