Tückisches Herbstlaub auf der Rolltreppe
Kategorie: Steuern und Recht | 1. Oktober 2024
Das LG München I wies die Klage einer Kundin gegen die MVG und die Stadtwerke München auf Schmerzensgeld und Schadenersatz ab. Die Kundin der MVG war auf der Platte zu einer Rolltreppe Richtung U-Bahnhof Arabellapark ausgerutscht und hatte diverse Verletzungen an ihrem rechten Bein erlitten (Az. 2 O 11053/22).
Quelle: www.datev.de