Umfang der Ausbildungsförderung für mit einem Elternteil zusammenwohnende Auszubildende

Kategorie: Recht | 8. November 2017

Das BVerwG hat festgestellt, dass Auszubildende nicht im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) „bei den Eltern wohnen“, wenn sie einen Elternteil in ihre Wohnung aufnehmen und sich diese Aufnahme als Unterstützung des Elternteils darstellt, mit der Folge, dass ihnen der höhere Unterkunftsbedarf zusteht (Az. 5 C 11.16).

Weitere Informationen: Umfang der Ausbildungsförderung für mit einem Elternteil zusammenwohnende Auszubildende

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Kein Bürgergeld für Studenten . . .

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass immatrikulierte Studenten auch dann . . . ... [weiterlesen]

Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen . . . ...

Das BMF hat den Entwurf eines neuen Schreibens zu den . . . ... [weiterlesen]

Archiv