Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Kategorie: Steuern und Recht | 1. Oktober 2025

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ (BT-Drs. 21/1851) in den Bundestag eingebracht. Ziel ist es, die nach der Richtlinie (Verbraucherkreditrichtlinie-neu) notwendigen Änderungen im nationalen Recht vorzunehmen. Die Umsetzung ist laut Vorlage bis zum 20. November 2025 erforderlich.

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Quelle: www.datev.de

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