Unfall auf dem Tempelhofer Feld – gilt die Straßenverkehrsordnung?
Kategorie: Recht | 2. Oktober 2017
Das Tempelhofer Feld ist ein beliebter Ort, um Freizeitaktivitäten zu entfalten. Das Gelände wird u. a. von Joggern, Inline-Skatern, Fahrradfahrern und Fußgängern genutzt. Das KG Berlin entschied, dass auf dem Tempelhofer Feld einige Vorschriften der Straßenverkehrsordnung anzuwenden sind, ähnlich wie auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen (Az. 22 U 174/16).
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Quelle: www.datev.de