Unternehmen haften für falsche Aussagen ihres KI-Chatbots
Kategorie: Steuern und Recht | 13. Mai 2026
Das OLG Hamm entschied, dass die Beklagte für irreführende Falschangaben ihres KI-Chatbots zu angeblichen Facharzttiteln haftet und deren Verwendung zu unterlassen hat (Az. 4 UKl 3/25).
Quelle: www.datev.de

