Verfahren zu von Windenergieanlagen ausgehendem Infraschall – Erfolglose Berufungen

Kategorie: Steuern und Recht | 9. Mai 2022

Das OLG Hamm bestätigte die Klageabweisungen in Verfahren von Eigentümern von selbst genutzten Wohngrundstücken in einer Entfernung von knapp unter bzw. knapp über zwei Kilometern Entfernung von Windenergieanlagen, die ihr Schadensersatzbegehren mit der Behauptung gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Infraschall begründet hatten (Az. I-24 U 199/19 und I-24 U 1/20).

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Quelle: www.datev.de

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