Verkehrssicherungspflicht: Keine Haftung des Jagdpächters bei Sturz eines Dritten von einem Hochsitz
Kategorie: Steuern und Recht | 24. Februar 2026
Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit der Sicherheit eines Hochsitzes bestehen grundsätzlich nur gegenüber befugten Nutzern. Dazu zählen Inhaber einer Jagderlaubnis, nicht aber Dritte. So entschied das OLG Frankfurt und verneinte Schadensersatzansprüche nach einem tödlichen Sturz von einem Hochsitz (Az. 11 U 9/25).
Quelle: www.datev.de

