Verkehrssicherungspflichten in Supermärkten beim Einsatz von elektronischen Ameisen

Kategorie: Steuern und Recht | 2. Juli 2026

Das LG Köln wies die Klage einer Supermarktkundin nach einem Sturz über die Gabel eines Palettenhubwagens ab und entschied, dass der Betreiber insoweit keine weitergehenden Verkehrssicherungspflichten verletzt hat, da ein solcher Hubwagen für aufmerksame Kunden ein erkennbares Hindernis darstellt (Az. 7 O 33/26).

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Quelle: www.datev.de

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