Verletzung am Latte Macchiato-Glas: Zur Verkehrssicherungspflicht in einer Bäckereifiliale
Kategorie: Steuern und Recht | 24. Juni 2026
Von Mitarbeitern einer Bäckereifiliale kann nicht verlangt werden, jedes ausgegebene Glas eingehend auf mögliche Beschädigungen zu überprüfen. Es muss nur eine Sichtprüfung auf erkennbare Bruchstellen und scharfe Kanten erfolgen. Darauf weist das LG Frankenthal hin (Az. 2 S 97/25).
Quelle: www.datev.de

