Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beim Springen von einem Sprungturm

Kategorie: Recht | 22. September 2017

Das OLG Stuttgart hat in einem Zivilrechtsstreit wegen eines tödlich verlaufenen Unfalls im Mineralfreibad Bad Wimpfen am 4. Juli 2015 das erstinstanzliche Urteil des LG Heilbronn teilweise abgeändert. Die Haftung des Schwimmbadbetreibers und des Bademeisters wurden bestätigt, allerdings um 25 % gemindert wegen eines Mitverschuldens des tödlich verunglückten Badegastes (Az. 2 U 11/17).

Weitere Informationen: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beim Springen von einem Sprungturm

Quelle: www.datev.de

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