Verpachtete Ackerflächen zählen nicht zum Verwaltungsvermögen
Kategorie: Steuern und Recht | 14. Juli 2026
Im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft befindliche, zur landwirtschaftlichen Nutzung überlassene Grundstücke gehören lt. FG Düsseldorf auch dann nicht zum Verwaltungsvermögen, wenn die Überlassung im Rahmen einer Betriebsverpachtung im Ganzen erfolgt (Az. 4 K 384/24 F).
Quelle: www.datev.de

