Verpflichtung zur Entsperrung eines Facebook-Accounts im einstweiligen Rechtsschutz

Kategorie: Recht | 23. Mai 2019

Das BVerfG hat das soziale Netzwerk Facebook im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Seite der Partei „Der III. Weg“ bis zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Europawahl vorläufig zu entsperren und ihr für diesen Zeitraum die Nutzung der Funktionen von www.facebook.com wieder zu ermöglichen (Az. 1 BvQ 42/19).

Weitere Informationen: Verpflichtung zur Entsperrung eines Facebook-Accounts im einstweiligen Rechtsschutz

Quelle: www.datev.de

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