VG Köln kippt Mindestpreis für Mietwagenfahrten in der Stadt Köln
Kategorie: Steuern und Recht | 27. Juli 2026
Die Festsetzung eines Mindestbeförderungsentgelts für den Verkehr mit Mietwagen mit Fahrer (maximal 20 % weniger als Taxitarif) durch den OB der Stadt Köln ist voraussichtlich rechtswidrig. Das hat das VG Köln entschieden (Az. 18 L 1226/26).
Quelle: www.datev.de

