Voraussetzungen für die Einbeziehung politischer Verfolgter in die Zusatzversorgung der DDR
Kategorie: Recht | 19. Februar 2018
Die Zugehörigkeit von politisch Verfolgten zu einem Zusatzversorgungssystem der DDR, die eine Versorgungszusage von den DDR-Stellen auch ohne die politische Verfolgung nicht erhalten hätten, kann nicht fingiert werden. So entschied das BVerwG (Az. 3 C 3.16).
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Quelle: www.datev.de