Vorerst keine Auswertung von im Zuge des VW-Dieselskandals sichergestellten Unterlagen

Kategorie: Recht | 27. Juli 2017

Das BVerfG hat mit einstweiliger Anordnung die sofortige Auswertung von Unterlagen der von VW beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Jones Day untersagt, da die möglichen Nachteile für das Vertrauensverhältnis zwischen Kanzlei und Mandant sowie für unbeteiligte Dritte schwerer wiege als die vorübergehende Beschränkung der staatlichen Strafverfolgung (Az. 2 BvR 1287/17, 2 BvR 1583/17, 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1562/17).

Weitere Informationen: Vorerst keine Auswertung von im Zuge des VW-Dieselskandals sichergestellten Unterlagen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion . . .

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 . . . ... [weiterlesen]

Grundbesitzbewertung: Anwendung der Vorschriften für die . . . ...

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden Vorschriften des Bewertungsgesetzes angepasst. Infolge . . . ... [weiterlesen]

Rücktritt von Kreuzfahrt wegen Corona-Pandemie . . .

Kann ein Reisender von einer während der Corona-Pandemie gebuchten Kreuzfahrt . . . ... [weiterlesen]

Archiv