Vorerst keine Auswertung von im Zuge des VW-Dieselskandals sichergestellten Unterlagen

Kategorie: Recht | 27. Juli 2017

Das BVerfG hat mit einstweiliger Anordnung die sofortige Auswertung von Unterlagen der von VW beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Jones Day untersagt, da die möglichen Nachteile für das Vertrauensverhältnis zwischen Kanzlei und Mandant sowie für unbeteiligte Dritte schwerer wiege als die vorübergehende Beschränkung der staatlichen Strafverfolgung (Az. 2 BvR 1287/17, 2 BvR 1583/17, 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1562/17).

Weitere Informationen: Vorerst keine Auswertung von im Zuge des VW-Dieselskandals sichergestellten Unterlagen

Quelle: www.datev.de

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