Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren bei gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten

Kategorie: Steuern und Recht | 24. Juni 2026

Die Verwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben vom 24. Juni 2026 das BMF-Schreiben vom 14. August 2025 zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026. Das neue BMF-Schreiben betrifft die Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren bei gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten und ist ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden (Az. IV C 5 – S 2367/00012/005/018).

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Quelle: www.datev.de

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