vzbv gegen Vueling: Aufpreis für mehrere kleine Handgepäckstücke unzulässig

Kategorie: Steuern und Recht | 28. Juli 2026

Das OLG Hamm hat sein Versäumnisurteil vom 20.01.2026 aufrechterhalten. Es gab der Klage des vzbv statt und untersagte Vueling die Fortführung seiner beanstandeten Handgepäckpraxis sowie die Verwendung entsprechender AGB-Klauseln gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern (Az. 13 UKl 4/25).

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Quelle: www.datev.de

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