Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl 2013 erfolglos
Kategorie: Recht | 6. Oktober 2017
Das BVerfG hatte zu entscheiden, ob die Bundestagswahl 2013 ungültig war, weil die Fünf-Prozent-Sperrklausel, der Verzicht des Gesetzgebers auf die Einführung eines sog. Eventualstimmrechts und die „verschleierte Staats- und Wahlkampffinanzierung der Bundestagsparteien durch ihre Fraktionen, Abgeordnetenmitarbeiter und parteinahen Stiftungen“ gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien verstießen (Az. 2 BvC 46/14).
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Quelle: www.datev.de