Walnussbäume dürfen Nüsse abwerfen

Kategorie: Recht | 26. Januar 2018

Das AG Frankfurt hat entschieden, dass Hauseigentümer nicht für Schäden durch Walnussbäume haften, welche über die Grundstücksgrenze des Nachbarn ragen. Wer darunter parkt, trägt das allgemeine natürliche Lebensrisiko (Az. 32 C 365/17 (72)).

Weitere Informationen: Walnussbäume dürfen Nüsse abwerfen

Quelle: www.datev.de

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