Wegen Verstoß gegen das BDSG keine Rückgewähr des Kaufpreises bei Verkauf von – durch anstößige Datennutzung minderwertigen – Adressdaten

Kategorie: Recht | 29. Januar 2018

Das OLG Frankfurt erklärt den Verkauf von – durch anstößige Datennutzung minderwertigen – Adressdaten wegen fehlender Einwilligung der Adressaten nach dem Bundesdatenschutzgesetz zwar für nichtig. Da beide Vertragsparteien jedoch vorsätzlich gegen die zwingenden Vorgaben des BDSG verstoßen hätten, sei das ein Verstoß gegen die guten Sitten, sodass der Käufer nicht die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen könne (Az. 13 U 165/16).

Weitere Informationen: Wegen Verstoß gegen das BDSG keine Rückgewähr des Kaufpreises bei Verkauf von – durch anstößige Datennutzung minderwertigen – Adressdaten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Kapitalmangel treibt Startups ins Ausland . . .

Fehlendes Kapital könnte viele Startups aus Deutschland vertreiben. Das u. . . . ... [weiterlesen]

Exporte im Januar 2026: -2,3 % . . . ...

Im Januar 2026 sind die deutschen Exporte gegenüber Dezember 2025 . . . ... [weiterlesen]

Archiv