APAS: Überarbeitete Verlautbarung Nr. 4 zur Informationspflicht nach Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 14. Januar 2019

Am 20. Dezember 2018 hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) die Verlautbarung Nr. 4 (ü. F.) betreffend die Informationspflicht nach Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (nachfolgend AP-VO) veröffentlicht. Diese löst die bisherige APAS-Verlautbarung vom 6. Oktober 2017 ab. Darauf weist die WPK hin.

Weitere Informationen: APAS: Überarbeitete Verlautbarung Nr. 4 zur Informationspflicht nach Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Mehrheit der Mittelständler erwartet Pause bei . . . ...

Die mittelständischen Unternehmen in Deutschland erwarten mehrheitlich keine weiter steigenden . . . ... [weiterlesen]

Die Beitragsberechnungsmethode der Industrie- und Handelskammer . . . ...

Das VG Koblenz hat die Klage eines Mitglieds der Industrie- . . . ... [weiterlesen]

Archiv