Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke

Kategorie: `WP-SP, Allgemein, Steuern, Wirtschaftsprüfung | 15. November 2023

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend dazu beitragen, die Vermögensübertragung an die nächste Generation zu optimieren. In Deutschland sind Testament und Erbvertrag die prominentesten Instrumente zur Regelung des Nachlasses. Obwohl sie hilfreiche Werkzeuge zur Sicherstellung, dass der Nachlass gemäß den Wünschen des Erblassers verteilt wird, sind, beinhalten sie auch zahlreiche steuerliche Aspekte, die berücksichtigt werden sollten.

Die steuerlichen Fallstricke beginnen bereits beim Verständnis des Steuertatbestandes. In Deutschland unterliegen sowohl der „Erwerb von Todes wegen“ als auch „Schenkungen unter Lebenden“ der Erbschaftsteuer gemäß Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz.

Ein zentrales Element bei der steuerlichen Betrachtung eines Testamentes ist die Erbschaftsteuer, die auf den Erwerb von Todes wegen anfällt. Der Besteuerung unterliegen alle in Deutschland ansässigen Erblasser und Erben sowie auch bestimmte nicht in Deutschland residierende Personen. Je nach Grad der Verwandtschaft zwischen Erblasser und Erben variieren die geltenden Steuerklassen und Freibeträge.

Des Weiteren können bestimmte Vermögenswerte, wie Betriebsvermögen oder land- und forstwirtschaftliches Vermögen, eine Herausforderung in der steuerlichen Behandlung darstellen. Diese sind besonders zu beachten, da sie besondere Regelungen nach sich ziehen und an bestimmte Behaltensfristen und -verpflichtungen gebunden sind.

Einen besonderen Stellenwert in der Testamentsgestaltung nehmen darüber hinaus lebzeitige Schenkungen ein, die häufig als Mittel zur Minimierung der Erbschaftsteuerlast genutzt werden. Diese Schenkungen unterliegen allerdings ebenfalls der Besteuerung und müssen daher gewissenhaft geplant werden.

Das deutsche Steuerrecht bietet also verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für Testamente, birgt aber auch zahlreiche Fallstricke. Daher ist es ratsam, sich in dieser Angelegenheit professionell beraten zu lassen.

Einen kurzen Überblick hierzu haben wir für Sie mit der Präsentation unserer Partner-Gesellschaft „Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke“ zum Download bereitgestellt.

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