APAS: Verlautbarung Nr. 10 zur „zuständigen Behörde“ i. S. v. Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 10. März 2020

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat am 4. März 2020 die Verlautbarung Nr. 10 zur zuständigen Behörde im Sinne von Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (AP-VO) veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.

Weitere Informationen: APAS: Verlautbarung Nr. 10 zur „zuständigen Behörde“ i. S. v. Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014

Quelle: www.datev.de

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