Auslegungs- und Anwendungshinweise der WPK zum Geldwäschegesetz aktualisiert

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 4. Juli 2019

Die WPK hat aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise (AAH) zum Geldwäschegesetz beschlossen. Die Änderungen gehen auf einen Abgleich mit den von der Bundesrechtsanwaltskammer und der Bundessteuerberaterkammer erarbeiteten Mustertexten für AAH der regionalen Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern zurück.

Weitere Informationen: Auslegungs- und Anwendungshinweise der WPK zum Geldwäschegesetz aktualisiert

Quelle: www.datev.de

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