Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Prüfung der Vollständigkeitserklärung und Mengenstromnachweise nach dem Verpackungsgesetz

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 17. April 2020

Die WPK hatte das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) darum gebeten, sich bei den Landesvollzugsbehörden dafür einzusetzen, auf Sanktionen bei etwaigen Fristversäumnissen bei der Hinterlegung bzw. Vorlage von Nachweisen zu verzichten. Die LAGA hat nun geantwortet.

Weitere Informationen: Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Prüfung der Vollständigkeitserklärung und Mengenstromnachweise nach dem Verpackungsgesetz

Quelle: www.datev.de

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